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Großkredit
Ein Großkredit (nach deutschem Recht § 13 KWG) ist ein Kredit, der 10 % des haftenden Eigenkapitals des gewährenden Kreditinstituts übersteigt. Ebenso wie ein Millionenkredit ist er der so genannten Evidenzzentrale der Bundesbank anzuzeigen. Ein einzelner Großkredit darf ohne Zustimmung der BaFin nicht mehr als 25 % des haftenden Eigenkapitals des Kreditinstituts betragen (Großkrediteinzelobergrenze). Alle Großkredite eines Kreditinstituts zusammen dürfen ohne Zustimmung der BaFin nicht mehr als das Achtfache des haftenden Eigenkapitals des Kreditinstituts betragen (Großkreditgesamtobergrenze). [Wikipedia]

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